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Neues Gesetz in Österreich: Wenn dein Motorrad beschlagnahmt wird

Wer in Österreich leidenschaftlich Motorrad fährt, der sitzt nicht nur fest im Sattel, sondern meist auch tief in der Materie der Verkehrsregeln. Doch selbst die erfahrensten Biker unter uns könnten von den jüngsten Änderungen im österreichischen Verkehrsrecht überrascht werden. Es geht um nichts Geringeres als die Möglichkeit, dass dein Motorrad (oder Auto) ab sofort bei bestimmten Vergehen beschlagnahmt und eventuell sogar versteigert werden kann. Diese Nachricht hat sich wie ein Lauffeuer verbreitet und viele Gerüchte sowie Unsicherheiten mit sich gebracht. Deshalb ist es an der Zeit, Licht ins Dunkle zu bringen und zu erläutern, was genau dahintersteckt.

Wann droht die Beschlagnahme deines Bikes?

Zunächst einmal: Ruhe bewahren. Nicht bei jeder kleinen Geschwindigkeitsübertretung wird gleich der Hammer geschwungen. Es gibt spezifische Bedingungen, unter denen die Gefahr einer Beschlagnahme besteht. Im Wesentlichen teilt sich das Ganze in zwei Szenarien auf. Szenario eins tritt in Kraft, wenn du innerhalb des Ortsgebietes mit mehr als 60 km/h über dem Limit erwischt wirst – sprechen wir also von 110 km/h, wo nur 50 erlaubt sind. Oder außerhalb von Ortsgebieten mit einem Plus von 70 km/h, was bedeutet, dass du statt den erlaubten 100 km/h mit satten 170 km/h unterwegs bist. In diesem Fall kann, insbesondere bei Wiederholungstätern oder besonders dreistem Verhalten gegenüber den Beamten, eine Beschlagnahme drohen. Die zweite, noch gravierendere Situation tritt ein, wenn du im Ortsgebiet mit mehr als 80 km/h über dem Limit geblitzt wirst. Das heißt, rasest du mit 130 km/h durch eine 50er Zone, kann dein Gefährt direkt beschlagnahmt werden. Ähnlich sieht es aus, wenn du außerhalb von Ortschaften 90 km/h zu schnell bist – also bei 190 km/h erwischt wirst.

Was passiert nach der Beschlagnahmung?

Die Bezirksverwaltungsbehörde hat nach der Beschlagnahmung zwei Wochen Zeit zu entscheiden, was mit deinem Motorrad passiert. Entweder du bekommst es zurück oder es wird versteigert. Hier kommt eine wichtige Nuance ins Spiel: Die Enteignung, also der endgültige Verlust des Motorrads, tritt vor allem bei Wiederholungstätern in Kraft. Doch Vorsicht: Auch wenn du bisher nicht negativ aufgefallen bist, kann eine einmalige, deutliche Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzungen ausreichen, um als "Raser" eingestuft zu werden. Die Definition von "Wiederholungstäter" und "Raser" dürfte also eine gewisse Grauzone mit sich bringen. Zusätzlich zur möglichen Beschlagnahmung und Versteigerung deines Motorrads musst du mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen, die "oben drauf" kommt.

Leasing als unerwarteter Ausweg?

Bei all der Strenge des neuen Gesetzes gibt es eine interessante Wendung für Leasing-Fahrzeuge. Denn das Eigentumsrecht Dritter darf nicht verletzt werden. Das bedeutet, ist dein Motorrad geleast, könnte dir "nur" ein lebenslanges Fahrverbot für dieses spezifische Fahrzeug drohen, statt einer Beschlagnahmung. Hier scheint sich also ein Schlupfloch aufzutun, das die Attraktivität des Leasings in einem ganz neuen Licht erscheinen lässt. Doch abseits aller rechtlichen Spitzfindigkeiten und möglichen Auswege ist die Botschaft klar: Rasen zahlt sich nicht aus. Nicht nur setzt du dich und andere einem hohen Risiko aus, sondern stehst auch vor finanziellen und rechtlichen Konsequenzen, die dein Biker-Leben nachhaltig beeinflussen können. Das neue Gesetz mag hart erscheinen, doch es zielt darauf ab, die Sicherheit auf Österreichs Straßen zu erhöhen. Als Motorradfahrer stehen wir vor der Wahl: An die Regeln halten oder mit hohen Konsequenzen rechnen. Bleibt zu hoffen, dass die Umsetzung des Gesetzes fair und mit Augenmaß erfolgt, damit nur die tatsächlichen "Raser" zur Rechenschaft gezogen werden, und nicht diejenigen, die einmalig einen Fehler gemacht haben.

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